Finanzielle Förderung von Selbsthilfegruppen und Organisationen im Gesundheitsbereich
Die Krankenkassen unterstützen die Arbeit von Selbsthilfegruppen und Organisationen im Gesundheitsbereich (unter bestimmten Voraussetzungen und beschränkt auf chronische Krankheiten in anl. Liste ! ), gemäß § 20 c Sozialgesetzbuch V ( SGB V ), durch zwei Förderwege:
1. Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung
( Pauschalförderung )
Die Beantragung der Pauschalförderung kann bis zum 31.03. eines Jahres, zentral für alle Krankenkassen in Hessen, bei der GKV-Selbsthilfeförderung-Hessen (ARGE)
Postfach 1533, 61285 Bad Homburg , auf einem hierfür vorgesehenen Antragsformular erfolgen! Kostenfreie Service-Rufnummer für Rückfragen: 0800 0201 112
2. Kassenindividuelle Förderung ( Projektförderung )
Die Projektförderung (z. B. Zahlung der Referentenkosten für eine Vortragsveranstaltung, wie Honorar, Reise- u. Unterkunftskosten oder Layout- u. Druckkosten für einen Info-, bzw. Veranstaltungs-Flyer pp.) kann mehrfach im Jahr bei verschiedenen Krankenkasse direkt beantragt werden.
Wichtig ist die vorherige Zustimmung der angefragten Krankenkasse zur Kostenübernahme und der spätere Nachweis der Kosten mit den Originalquittungen!
Übersicht der Ansprechpartner für die Projektförderung in Hessen
3. Sonderförderung der Krankenkassen
Es gibt auch Möglichkeiten der Sonderförderung, z.B. für Selbsthilfegruppen von Eltern mit erkrankten oder behinderten Kindern für gemeinsame Gruppenprojekte.
Auch Selbsthilfegruppen von pflegenden Angehörigen und hier auch Familienangehörige von Alzheimerpatienten können in 2008 diese Sonderförderung beantragen.
Erläuterungen zur Sonderförderung Antragsformular
Überarbeiteter Leitfaden zur Förderung der Selbsthilfe (2009 (PDF)
Gemeinsame Grundsätze der Krankenkassen zur Selbsthilfeförderung
Rahmenvorgaben der Spitzenverbände der Krankenkassen