Finanzielle Förderung von Selbsthilfegruppen und Organisationen im Gesundheitsbereich
Die Krankenkassen unterstützen die Arbeit von Selbsthilfegruppen und Organisationen im Gesundheitsbereich (unter bestimmten Vorausetzungen
s. Begleitheft der GKV!) und beschränkt auf chronische Krankheiten
in anl. Liste ! ), gemäß § 20 c Sozialgesetzbuch V ( SGB V ),durch 2 Förderwege:
1. Kassenartenübergreifende Pauschalförderung
Die Beantragung der Pauschalförderung kann bis zum 31. März.
eines Jahres, zentral für alle Krankenkassen in Hessen, bei der
GKV-Selbsthilfeförderung-Hessen (ARGE), Postfach 1533,
61285 Bad Homburg, auf einem hierfür vorgesehenen Antragsformular erfolgen.
Für neue Selbsthilfegruppen gilt eine verlängerte Antragsfrist bis 31.8.!
Informationen hierzu (Bundes- u. Landesebene) s. Homepage:
https://www.gkv-selbsthilfefoerderung-he.de/ansprechpartner/i-pauschalfoerderung/
2. Krankenkassenindividuelle Projektförderung
Die Projektförderung (z. B. Zahlung der Referentenkosten für eine Vortragsveranstaltung, wie Honorar, Reisekosten oder Layout-
u. Druckkosten für einen Info-, bzw. Veranstaltungs-Flyer, Homepage-Neuerstellungskosten pp.) kann mehrfach im Jahr bei verschiedenen Krankenkasse direkt beantragt werden.
Wichtig ist die vorherige Zustimmung der angefragten Krankenkasse zur Kostenübernahme und der spätere Nachweis der Kosten mit den Originalquittungen!
>> Übersicht der Ansprechpartner: innen für die Projektförderung in Hessen
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