Finanzielle Förderung von Selbsthilfegruppen und Organisationen im Gesundheitsbereich

Die Krankenkassen unterstützen die Arbeit von Selbsthilfegruppen und Organisationen im Gesundheitsbereich (unter bestimmten Vorausetzungen
s. Begleitheft der GKV!) und beschränkt auf 
chronische Krankheiten
in anl. Liste ! ), gemäß § 20 c Sozialgesetzbuch V  ( SGB V ),durch 2 Förderwege:

 

1. Kassenartenübergreifende Pauschalförderung

Die Beantragung der Pauschalförderung kann bis zum 31. März.
eines Jahres, zentral für  alle Krankenkassen in Hessen, bei der 
GKV-Selbsthilfeförderung-Hessen (ARGE), Postfach 1533,
61285 Bad Homburg,
auf einem hierfür vorgesehenen Antragsformular erfolgen.

Für neue Selbsthilfegruppen gilt eine verlängerte Antragsfrist bis 31.8.!

Informationen hierzu (Bundes- u. Landesebene) s. Homepage:


https://www.gkv-selbsthilfefoerderung-he.de/ansprechpartner/i-pauschalfoerderung/


2
. Krankenkassenindividuelle
Projektförderung 

Die Projektförderung (z. B. Zahlung der Referentenkosten für eine Vortragsveranstaltung, wie Honorar, Reisekosten oder Layout-
u. Druckkosten für einen Info-, bzw. Veranstaltungs-Flyer, Homepage-Neuerstellungskosten pp.) kann mehrfach im Jahr bei verschiedenen Krankenkasse direkt beantragt werden.

Wichtig ist die vorherige Zustimmung der angefragten Krankenkasse zur Kostenübernahme und der spätere Nachweis der Kosten mit den Originalquittungen!

>> Übersicht der Ansprechpartner: innen  für die Projektförderung in Hessen

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