Finanzielle Förderung von Selbsthilfegruppen und Organisationen im Gesundheitsbereich
Die Krankenkassen unterstützen die Arbeit von Selbsthilfegruppen und Organisationen im Gesundheitsbereich (unter bestimmten Voraussetzungen
und beschränkt auf chronische Krankheiten in anl. Liste ! ),
gemäß § 20 c Sozialgesetzbuch V ( SGB V ),durch 2 Förderwege:
1. Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung
(Pauschalförderung)
Die Beantragung der Pauschalförderung kann bis zum 31. März.
eines Jahres, zentral für alle Krankenkassen in Hessen, bei der
GKV-Selbsthilfeförderung-Hessen (ARGE), Postfach 1533,
61285 Bad Homburg , auf einem hierfür vorgesehenen
Antragsformular erfolgen!
Informationen und Anträge (Bundes- u. Landesebene) sind auf folgender Homepage zu finden:
Selbsthilfeförderung Cockpit (selbsthilfefoerderung.com)
2. Kassenindividuelle Förderung ( Projektförderung )
Die Projektförderung (z. B. Zahlung der Referentenkosten für eine Vortragsveranstaltung, wie Honorar, Reise- u. Unterkunftskosten oder Layout-
u. Druckkosten für einen Info-, bzw. Veranstaltungs-Flyer pp.) kann mehrfach
im Jahr bei verschiedenen Krankenkasse direkt beantragt werden.
Wichtig ist die vorherige Zustimmung der angefragten Krankenkasse zur Kostenübernahme und der spätere Nachweis der Kosten mit den Originalquittungen!
>> Übersicht der AnsprechpartnerInnen für die Projektförderung in Hessen
------------------------------------------------------------------------------------------------->> Leitfaden zur Selbsthilfeförderung (2021 (PDF)